Doch was steckt konkret hinter den Vorgaben der PPWR, welche Richtlinien ändern sich – und wie stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte auch künftig gesetzeskonform, wirtschaftlich und optimal geschützt verpackt sind?
Die PPWR löst die bisherigen nationalen Umsetzungen der EU-Verpackungsrichtlinie ab und schafft erstmals einen einheitlichen, direkt gültigen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten. Das Ziel ist klar formuliert: Verpackungsabfälle minimieren, den Rohstoffkreislauf schließen und das Prinzip „Design for Recycling“ verbindlich etablieren. Diese Ziele werden sukzessive über die nächsten Jahre eingeführt: erste Stoffbeschränkungen (PFAS, Schwermetalle) greifen schon 2026, weitere weitreichende Beschränkungen sind bereits für 2028 angesetzt und bis 2030 werden die zentralen Recyclingvorgaben verpflichtend in Kraft treten.
Verpackungen werden künftig nicht mehr nur nach ihrer reinen Schutzfunktion oder Optik bewertet. Entscheidend wird sein, wie gut sie sich nach der Nutzung trennen, sortieren und im bestehenden Stoffstrom recyceln lassen.
Wir klären 4 wichtige Fragen rund um die PPWR.
Papier- und Kartonverpackungen besitzen in Europa bereits die höchsten Recyclingquoten. Ausgerichtete Monomaterialien gelten als Vorzeigeprodukte der Kreislaufwirtschaft.
Alufolien und Verbund-Verschlüsse geraten unter Druck. Der Markt fordert intensiv papierbasierte, alufreie Barrierelösungen, die den Produktschutz sichern.
Reiner Karton ja. Sobald jedoch Barrierebeschichtungen oder Plastikeinsätze genutzt werden, prüft die PPWR den exakten Prozentanteil der Papierfaser und deren Trennbarkeit im Papierrecyclingstrom.
Ja. Durch die Kopplung der Lizenzgebühren (EPR-Gebühren) an die Recyclingfähigkeit („Eco-Modulation“) werden schlecht recyclebare Verpackungen künftig finanziell bestraft, während Monomaterialien und hoch-recyclingfähige Kartonagen finanzielle Vorteile genießen.
Die Gesetzgebung greift an verschiedenen Stellen der Wertschöpfungskette an. Für Verpackungsverantwortliche sind vor allem vier Säulen zentral:
A. Konsequentes „Design for Recycling“
Künftig müssen 100 % aller Verpackungen auf ihre Recyclingfähigkeit hin gestaltet sein. Verpackungen werden nach ihrer tatsächlichen Rezyklierbarkeit in Leistungsklassen eingestuft. Produkte, die nicht recyclebar sind oder wertvolle Materialströme verschmutzen, drohen schrittweise vom Markt ausgeschlossen oder mit höheren Abgaben belegt zu werden.
B. Reduktion komplexer Verbundmaterialien
Verbundwerkstoffe (z. B. Kartondosen kombiniert mit Aluminium/PET-SiOX Schichten) stellen Recycler vor große Herausforderungen. Die PPWR setzt deshalb Anreize, Mehrmaterialsysteme wo immer möglich durch sortenreine Monomaterialien oder trennbare Lösungen zu ersetzen.
C. Begrenzung von Leerraum
Der maximale Leerraum bei Verpackungen wird stramm reglementiert (u. a. im Versand- und Umkartonbereich). Unnötige Luft in der Verpackung soll konsequent vermieden werden, um Transportvolumina und Materialeinsatz zu reduzieren.
D. Vermeidung bedenklicher Inhaltsstoffe
Auch die chemische Zusammensetzung steht im Fokus: Stoffe wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)
und Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom) werden in Lebensmittelverpackungen drastisch eingeschränkt, um die Reinheit des Rezyklats zu garantieren.
Verpackungen werden künftig nicht mehr nur nach ihrer reinen Schutzfunktion oder Optik bewertet. Entscheidend wird sein, wie gut sie sich nach der Nutzung trennen, sortieren und im bestehenden Stoffstrom recyceln lassen.
Die gute Nachricht für unsere Kunden von pratopac: Viele der heute unter der PPWR diskutierten Themen gehören bei uns seit Jahren zum Entwicklungsstandard. Unsere papierbasierten Runddosen, Spiralhülsen und Kartonlösungen sind darauf ausgelegt, die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung reibungsfrei zu erfüllen:
Hoher Papierfaser-Anteil: Unsere Runddosen sind konsequent auf den etablierten Altpapier-Recyclingstrom ausgerichtet.
Substitution von Plastik & Aluminium: Wir arbeiten schon länger intensiv an neuartigen, alufreien Membranen und papierbasierten Verschluss- sowie Barrierelösungen. Ziel ist es, die gewohnte Schutzfunktion für sensible Güter (z. B. Lebensmittel, Gewürze, Trockengüter) zu garantieren und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit weiter zu steigern.
Investition in moderne Fertigung: Um zukunftssichere Materialien schnell und in hohen Stückzahlen in den Markt zu bringen, erweitern wir fortlaufend unsere Fertigungslinien (u. a. für Dosen im Durchmesser 40, 60 und 73 mm).
Die PPWR ist nicht nur eine neue gesetzliche Anforderung. Sie ist auch eine Chance für Unternehmen, die frühzeitig auf zukunftsfähige Verpackungslösungen setzen.
Bereits heute umfasst unser Portfolio Verpackungslösungen, die sich an den Grundprinzipien der PPWR orientieren und nach den Kriterien des Design for Recycling entwickelt wurden. Nach heutigem Kenntnisstand sehen wir deshalb keine grundsätzlichen Herausforderungen für unsere Produkte im Hinblick auf die neuen europäischen Vorgaben.
Gleichzeitig investieren wir kontinuierlich in neue Materialien, Technologien und Produktentwicklungen, um unser Sortiment auch langfristig an zukünftige regulatorische Anforderungen anzupassen. So stellen wir sicher, dass wir unseren Kunden auch morgen Verpackungslösungen anbieten können, die Produktschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit optimal miteinander verbinden.
Für unsere Kunden bedeutet das vor allem eines: Sie können sich darauf verlassen, dass pratopac sie auch künftig mit innovativen und zukunftsfähigen Verpackungslösungen begleitet.
Information zu Schwermetallen (Art. 5 / Abs. 4)Die von uns hergestellten Verpackungen erfüllen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) hinsichtlich der geltenden Grenzwerte für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom). Die Summe der Konzentrationen dieser Schwermetalle liegt unter dem in der Verordnung festgelegten Grenzwert von 100 mg/kg.
Lebensmittelkontaktmaterialien (Art. 5 / Abs. 5)Bei der Herstellung unserer Verpackungen sowie deren Weiterverarbeitung und im Hinblick auf sämtliche eingesetzten Roh- und Hilfsstoffe, einschließlich Papiere, Klebstoffe, Farben, Lacke und Beschichtungen, erfolgt keine absichtliche Zugabe von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Auf Basis der uns vorliegenden Informationen bestätigen wir die Einhaltung der geltenden PFAS‑Grenzwerte (vgl. FAQ on PPWR, 30 March 2026, III/14).
Recyclingfähigkeit (Art. 6 / Abs. 1)Die von uns hergestellten Verpackungen gelten nach heutigem Wissensstand als recyclingfähig, Sobald die Europäische Kommission – wie geplant bis zum 1. Jänner 2028 – Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung sowie Leistungsstufen für die Recyclingfähigkeit festgelegt hat, werden wir eine entsprechende Neubewertung vornehmen.