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Unsere AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

pratopac Gmbh

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND UMFANG

1.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir die Waren verkaufen. Durch die Bestellung anerkennt der Käufer ausdrücklich die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind und nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

1.2 Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen.

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend bezeichnet werden. Wir behalten uns die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.

2.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder erfüllen. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Bei uns einlangende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch zumindest vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine darüber hinausgehende Annahmefrist tunlich erscheint.

 

§ 3 WARE

3.1 Wir liefern Waren entsprechend unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen.

3.2 Qualitätsschwankungen und Abweichungen in Material, Herstellung, Druck und Farbe sind unvermeidlich und stellen keine Mängel dar.

3.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis 500 Stück im Umfang von 25 %, bis 3.000 Stück im Umfang von 20 % und über 3.000 Stück im Umfang von 10 % sind vorbehalten.

3.4 Wir leisten für die Eignung der von uns gelieferten Ware für eine bestimmte Verwendung oder Verarbeitung nur dann Gewähr, wenn eine derartige Gewährleistung ausdrücklich und schriftlich zugesagt wird.

 

§ 4 PREISE/ZAHLUNG

4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

4.2 Im Falle der Steigerung der Herstellungskosten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, sofern diese Steigerungen durch Umstände bedingt sind, welche nicht in unserem Bereich liegen (Lohnkosten, Steuererhöhungen etc.).

4.3 Es steht uns frei, Anzahlungen auf den Kaufpreis und/oder Sicherheiten für die Bezahlung des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Werden Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Schäden jedweder Art, welche uns durch die Vertragsauflösung entstehen, ersetzt zu verlangen.

4.4 Unsere Rechnungen sind laut den vereinbarten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Bei sich verändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden sind wir berechtigt, unsere Forderungen sofort fällig zu stellen.

4.5 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.6 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstanden Zinsen und in der Folge auf die jeweils ältesten Forderung angerechnet.

4.7 Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

4.8 In unseren Preisen nicht enthalten sind die Kosten für Stanzformen, Klischees, Druckzylinder und sonstige Werkzeuge. Diese Werden von uns gesondert in Rechnungen gestellt.

 

§5 LIEFERUNG/ANNAHME

5.1 Unsere Lieferungen erfolgen frei Haus, sofern nicht eine andere Form der Zustellung vereinbart wird. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Allfällige Zölle und Aus- oder Einfuhrabgaben trägt der Kunde.

5.2 Erfüllungsort ist Klaus.

5.3 Es gelten die auf der Auftragsbestätigung genannten oder sonst ausdrücklich vereinbarten Liefertermine. Wir sind zu Teillieferungen unter Einhaltung der vereinbarten Termine berechtigt.

5.4 Wird die Lieferung durch Umstände, welche nicht in unserem Bereich liegen oder von uns nicht verschuldet sind verzögert, verlängert dies die Lieferfristen entsprechend.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Muster, Vorlagen, Druckunterlagen etc. zur Verfügung zu stellen. Entstehen durch eine Säumnis des Kunden bei uns Aufwendungen oder Schäden, insbesondere Produktionsausfälle, sind wir berechtigt, Ersatz zu verlangen.

5.6 Paletten und Transportverpackungen werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten gesondert verrechnet.

5.7 Im Preis enthalten ist die ARA Lizenzgebühr für unsere Transportverpackungen. Eine weitergehende Entpflichtung durch uns findet nicht statt.

 

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG/PRODUKTHAFTUNG

6.1 Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss binnen acht Tagen nach der Anlieferung schriftlich detailliert zu erfolgen. Dies gilt auch bei Teillieferungen hinsichtlich jeder Lieferung. Können die Mängel auch bei ordnungsgemäßer Überprüfung bei der Anlieferung nicht festgestellt werden, sind sie unverzüglich nach dem Erkennen, längstens jedoch nach 90 Tagen zu rügen.

6.2 In Fällen der Gewährleistung sind wir nach unserer Wahl zu Verbesserung, Ersatz oder Austausch in angemessener Frist berechtigt. Es steht uns aber auch frei, den Kaufpreis rück zu erstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers jeder Art sind ausgeschlossen.

6.3 Ein Ausschuss bis zu 4 % berechtigt in keinem Fall zur Mängelrüge.

6.4 Wir haften nicht für Sachschäden, welche durch Fehler unserer Produkte entstehen, außer der Kunde ist Verbraucher im Sinne des Produkthaftungsgesetztes.

 

§ 7 SCHUTZRECHTE

7.1 Der Kunde erklärt ausdrücklich, über sämtliche Schutzrechte an den uns übergebenen Mustern, Vorlagen, Zeichnungen etc. zu verfügen. Sollten wir wegen der Verletzung von Schutzrechten durch Dritte in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde Schad- und klaglos zu halten.

7.2 An von uns erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Klischees und sonstigen Hilfsmitteln stehen uns nach Bezahlung sämtlicher Rechnungen alle Rechte zu. Jede Verwendung, Nachahmung, Reproduktion oder Weitergabe bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

7.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind wir berechtigt, auf den von uns hergestellten Liefergegenständen unser Firmenzeichen oder eine Kennnummer sichtbar anzubringen.

 

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Kunden stehenden Forderungen in unserem Eigentum.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden und zu verarbeiten. Wir sind jedoch von sämtlichen Umständen, die unser Eigentum an den Waren gefährden, insbesondere von Pfändungen unverzüglich zu verständigen.

8.3 Es steht uns frei, auf unser Eigentumsrecht zu verzichten. Dieser Verzicht wir durch schriftliche Erklärung an den Kunden ausgeübt. Mit Einlangen der Erklärung geht das Eigentum auf den Kunden über.

 

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Für Rechtstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht Feldkirch.

9.2 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.